Verhaltenskodex

Verhaltenskodex für Lieferanten und Subunternehmen

HUMBERT & POL ist bei allen Unternehmensaktivitäten den zentralen Menschenrechten, Arbeitsrechten, dem Umweltschutz und dem Kampf gegen Korruption verpflichtet. Dazu gehört auch der Aufbau nachhaltiger Beziehungen zu unseren Lieferanten. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie in ihren Aktivitäten den jeweils geltenden nationalen Gesetzen, den Prinzipien des United Nations Global Compact und diesem HUMBERT & POL Verhaltenskodex für Lieferanten und Subunternehmen entsprechen.

 

1. Umgang mit Mitarbeitern

HUMBERT & POL erwartet von seinen Lieferanten die Einhaltung der grundlegenden Arbeitnehmerrechte der jeweils geltenden nationalen Gesetzgebung. Darüber hinaus erwartet HUMBERT & POL die Anerkennung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) unter Berücksichtigung der in den verschiedenen Ländern und Standorten geltenden Gesetze und Rechtsformen.

 

1.1 Kinderarbeit

Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konventionen und die Ausbeutung von Kindern sowie die Unterstützung von Kinderarbeit und der Ausbeutung von Kindern durch Lieferanten werden nicht geduldet. Das Mindestalter für die Erwerbstätigkeit ist 15 Jahre bzw. es gilt das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter, wenn dies ein höheres Alter als 15 Jahre vorsieht.

 

1.2. Menschenrechte

Der Lieferant respektiert und unterstützt die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte und stellt sicher, dass er sich nicht an Menschenrechtsverletzungen beteiligt.

 

1.3. Zwangsarbeit und Menschenhandel

Alle Formen von Zwangs- oder Pflichtarbeit sowie unfreiwillige Gefängnisarbeit sind vom Lieferanten zu unterlassen. Teilhabe an Menschenhandel, Anwendung von Gewalt, Einsatz von unfreiwilliger oder Sklavenarbeit ist untersagt.

 

1.4. Diskriminierung und Chancengleichheit

HUMBERT & POL erwartet, dass seine Lieferanten Chancengleichheit und Gleichbehandlung fördern und Diskriminierung bei der Einstellung von Arbeitnehmern sowie bei der Beförderung oder Gewährung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen unterbinden. Kein Mitarbeiter darf wegen seines Geschlechts, des Alters, der Hautfarbe, der Kultur, der ethnischen Herkunft, der sexuellen Identität, einer Behinderung, der Religionszugehörigkeit oder- Weltanschauung benachteiligt werden.

 

1.5. Arbeits- und Gesundheitsschutz

HUMBERT & POL erwartet, dass seine Lieferanten die jeweils geltende nationale Gesetzgebung zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit einhält.

 

1.6 Vergütung und Arbeitszeiten

Vergütung und Sozialleistungen sind gemäß den Grundprinzipien zu Mindestlöhnen, Überstunden und gesetzlich vorgeschriebenen Sozialleistungen zu gewähren. Die Arbeitszeiten werden im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Normen der Branche oder den einschlägigen ILO-Konventionen festgelegt.

 

1.7 Versammlungsfreiheit und Kollektivverhandlungen

HUMBERT & POL erwartet, dass seine Lieferanten in Übereinstimmung mit der nationalen Gesetzgebung die Rechte der Mitarbeiter achten, eine Arbeitnehmervertretung zu bilden und Kollektivverhandlungen zu führen.

 

2. Verhalten im geschäftlichen Umfeld

2.1 Korruption und Bestechung

HUMBERT & POL erwartet, dass seine Lieferanten Korruption nicht tolerieren und in ihren Unternehmen die Einhaltung der Konventionen der Vereinten Nationen (UN) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Bekämpfung der Korruption und der einschlägigen Anti-Korruptionsgesetze sicherstellen. Insbesondere stellen sie sicher, dass ihre Mitarbeiter, Subunternehmer oder Vertreter keine Vorteile an HUMBERT & POL Mitarbeiter oder diesen nahestehende Dritte mit dem Ziel, einen Auftrag oder eine andere Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr zu erlangen, anbieten, versprechen oder gewähren.

 

2.2 Freier Wettbewerb

Wir dulden keinerlei Handlungen, Vereinbarungen oder Übereinkünfte die auf jegliche Art und Weise den Wettbewerb einschränken. Lieferanten beteiligen sich weder an kartellrechtswidrigen Absprachen mit Wettbewerbern noch nutzen sie eine möglicherweise vorhandene marktbeherrschende Stellung missbräuchlich aus.

 

2.3 Geldwäsche

Unsere Lieferanten beachten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur Geldwäscheprävention und beteiligen sich nicht an Geldwäscheaktivitäten.

 

2.4 Vermeidung von Interessenskonflikten

Ein Interessenkonflikt ist eine Situation, in der das Risiko besteht, dass sekundäre Interessen persönlicher oder institutioneller Art die primären Interessen gefährden. Lieferanten von HUMBERT & POL treffen ihre Entscheidungen bezogen auf die Geschäftstätigkeit mit HUMBERT & POL ausschließlich auf Grundlage sachlicher Kriterien.

 

3. Umweltschutz

Unsere Lieferanten vermeiden Gefährdungen für Menschen und Umwelt, halten Einwirkungen auf die Umwelt gering und gehen mit Ressourcen sparsam um.

 

4. Konfliktfreie Herkunft von Mineralien

Lieferanten müssen sich einer möglichen Verbindung zwischen der Herstellung von Rohstoffen und bewaffneten Konflikten oder groben Menschenrechtsverletzungen bewusst sein. Werden Mineralien aus Konfliktregionen oder Hochrisikogebieten bezogen, sind die OECD-Leitlinien zur Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolle Lieferketten für Mineralien aus solchen Regionen zu befolgen.

 

5. Lieferantenbeziehungen

HUMBERT & POL erwartet, dass seine Lieferanten alle hier beschriebenen Grundsätze und Anforderungen an ihre Subunternehmer und Lieferanten kommunizieren und bei der Auswahl ebenfalls berücksichtigen. Die Lieferanten bestärken ihre Subunternehmer und Lieferanten darin, die beschriebenen Standards zu Menschenrechten, Arbeitsbedingungen, Korruptionsprävention und Umweltschutz im Rahmen der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten.

 

Referenzen:

Internationale Arbeitsstandards (ILO): 
www.ilo.org/global/standards/lang--len/index.htm

ISO 45001 Healthy & Safety Standard:
https://www.iso.org/iso-45001-occupational-health-and-safety.html

Global Compact der Vereinten Nationen:
https://www.unglobalcompact.org/